Die Bezirksvorsitzenden sind die Vorsitzenden der RKK-Bezirke innerhalb des Verbandsgebietes. Sie sind die Vertreter des geschäftsführenden Vorstandes und der RKK in ihrem Bezirk. Für die Dauer von 3 Jahren werden die Bezirksvorsitzenden von den Vertretern der Vereine des jeweiligen Bezirks gewählt.