Der Ehrenrat der RKK
Stand: Januar 2009
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Der Ehrenrat besteht aus 9 Personen, die Angehörige eines Mitgliedvereins sein müssen. Sie sollen möglichst repräsentativ aus dem gesamten Verbandsgebiet kommen. Der Ehrenrat fungiert als Schiedsgericht bei Streitigkeiten
- zwischen Mitgliedern untereinander,
- zwischen Mitgliedern und Organen der RKK,
- zwischen Organen der RKK,
- innerhalb von Organen der RKK
- innerhalb von Organen.
Der verfahrensmäßige Ablauf und der Vorsitz des Ehrenrates obliegt dem Sprecher.
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Wladimir Elsner
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Walter Fabritius
Sprecher Ehrenrat
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Bruno Faßbender
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Paul Fischer
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Heinz Frickel
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Willi Hoffmann
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Peter Schmorleiz
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Margit Simon
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Günther Welling
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Wir bemühen uns, die noch fehlenden Fotos zu ergänzen. (die Red.)
Letzte Änderungen:
Montag, 18. Oktober 2010 21:56:57
Autor:
Alfred Fuchs