Der Ehrenrat der RKK
Der Ehrenrat besteht aus 9 Personen, die Angehörige eines Mitgliedvereins sein müssen. Sie sollen möglichst repräsentativ aus dem gesamten Verbandsgebiet kommen. Der Ehrenrat fungiert als Schiedsgericht bei Streitigkeiten
- zwischen Mitgliedern untereinander,
- zwischen Mitgliedern und Organen der RKK,
- zwischen Organen der RKK,
- innerhalb von Organen der RKK
- innerhalb von Organen.
Der verfahrensmäßige Ablauf und der Vorsitz des Ehrenrates obliegt dem Sprecher.
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Wladimir Elsner
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Walter Fabritius
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Horst Welling
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Paul Fischer
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Heinz Frickel
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Fredy Löhr
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Peter Schmorleiz
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Günther Welling
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Mechthild Woelke
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Letzte Änderungen:
Samstag, 19. November 2011 02:02:42
Autor:
Alfred Fuchs